Sobald die Celsius-Grade auf dem Thermometer steigen, heißt es: Die Grillsaison ist eröffnet! Die Freude an Grillwürstchen und Folienkartoffel mit Kräuterquark ist auch bei unseren Mieterinnen und Mietern groß. Aber ist das Grillen auf Balkonen eigentlich erlaubt? Bei uns, der eG Wohnen, ist das Grillen mit einem Holzkohlegrill auf Balkonen grundsätzlich verboten. Das ist zum einen den Sicherheitsauflagen geschuldet. Zum anderen wäre die Geruchs- und Rauchbelästigung für die Nachbarschaft zu groß.
Die Alternative lautet: Grillen mit dem Elektrogrill. Bei dieser erlaubten Grillmethode entsteht kein Rauch und auch die Geruchsbelastung hält sich im Rahmen. Auch hier gilt die oberste Regel: Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn, sprechen Sie sich bestenfalls ab, wann das Grillen nicht stört – oder brutzeln Sie gemeinsam etwas.