Sobald die Celsius-Grade auf dem Thermometer steigen, heißt es: Die Grillsaison ist eröffnet! Die Freude an Grillwürstchen und Folienkartoffel mit Kräuterquark ist auch bei unseren Mieterinnen und Mietern groß. Aber ist das Grillen auf Balkonen eigentlich erlaubt? Bei uns, der eG Wohnen, ist das Grillen mit einem Holzkohlegrill auf Balkonen grundsätzlich verboten. Das ist zum einen den Sicherheitsauflagen geschuldet. Zum anderen wäre die Geruchs- und Rauchbelästigung für die Nachbarschaft zu groß.

Die Alternative lautet: Grillen mit dem Elektrogrill. Bei dieser erlaubten Grillmethode entsteht kein Rauch und auch die Geruchsbelastung hält sich im Rahmen. Auch hier gilt die oberste Regel: Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn, sprechen Sie sich bestenfalls ab, wann das Grillen nicht stört – oder brutzeln Sie gemeinsam etwas.

weitere Artikel aus dem Bereich : Ratgeber

weitere Artikel aus allen anderen Bereichen

 
08.04.2024
vorgestellt: Rawan Fadel
 Kontrolle mit Herz und Kunst: Rawan Fadel über ihre Bewerbung bei eG Wohnen…
 
27.03.2024
Neues Dach für die August-Bebel-Straße 67-70
 Der Frühling ist eine Zeit des Neuanfangs, der Veränderung und des Wachstums und…
 
25.03.2024
Frühlingserwachen auf der Osterwiese: Die Sonnenuhr erstrahlt in neuem Glanz
 Es ist wieder soweit! Der Frühling hält Einzug in Cottbus und mit ihm…
 
Anzeige
 
19.02.2024
Richtige Sperrmüllentsorgung
 Richtige Sperrmüllentsorgung: So werden alte Matratzen, Wäscheständer und Möbel umweltfreundlich entsorgt Wenn es…
 
13.02.2024
Alte deutsche Begriffe – WOHNEN
 Wer weiß es? Zum Welttag der Muttersprache (am 21. Februar) haben wir uns…
 
15.02.2023
Quilten – Mehr als nur Patchwork
   Lausitzer Hobbyquilter zeigten ihre Werke Haben Sie im November auch die bunten…
 
12.02.2023
Ausbau des Glasfasernetzes
 Die Planung für den Wohnungsbestand sind in vollem Gange