❓ Was denken Sie? Ist der defekte Lichtschalter im Flur ein Havariefall? Oder Gasgeruch? Eine verstopfte Toilette? Der verlorengegangene Haustürschlüssel?
Immer wieder wird der Bereitschaftsdienst genutzt, obwohl das Anliegen gar nicht so dringlich ist. Wenn die Lampe im Flur nicht funktioniert, lässt sich über andere Leuchtquellen noch immer Licht ins Dunkle bringen. Ein tropfender Wasserhahn flutet nicht die Wohnung.
Brand, Flut oder Explosionsgefahr: Hier müssen Sie handeln
Wenn Gefahr für Leib, Leben und das Gebäude besteht, dann sind Sie dazu aufgerufen, umgehend die notwendigen Stellen zu informieren. Als Havarie gelten plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm etc., die nicht ignoriert werden können. Das bedeutet auch: Wenn die komplette Heizungsanlage im Winter ausfällt, kann dies zu körperlichen Schäden durch niedrige Temperaturen führen. Wenn sie jedoch an einem warmen Sommertag streikt, ist wohl keine Gefahr in Verzug und die Reparatur muss nicht umgehend erfolgen.
Also bitte nehmen Sie eine Einschätzung der Situation vor, bevor Sie zum Telefon greifen.
HAVARIEFALL
• Ausfall der gesamten Heizung
• Stromausfall in der gesamten Wohnung, obwohl alle Sicherungen funktionieren
• Rohrbruch
• Gasgeruch
• Kabelbrände
KEIN HAVARIEFALL
• Ausfall einzelner Heizkörper
• tropfender Wasserhahn
• laufender Spülkasten
• defekte Lichtschalter/Steckdose
• herausgesprungene Sicherung
• verlorengegangener Hauschlüssel