Wir möchten, dass sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner sicher fühlen. Dazu gehört, dass wir moderne Schließ- und Sicherheitstechniken verwenden. Diese sorgen für sichere Keller- und Hauseingangstüren, wenn alle Mieterinnen und Mieter dafür Sorge tragen, dass die Türen immer geschlossen sind. Vielleicht haben Sie trotzdem den Wunsch, insbesondere nachts, die Keller- und Haustür abzuschließen. Dies ist jedoch verboten und im Notfall sogar gefährlich.
Türen schließen: Ja!
Die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter ist wichtiger als der unbedingte Schutz vor Einbrüchen: So lautet auch die Urteilsbegründung des Landesgerichts Frankfurt/Main im Jahr 2015, als es entschied, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen (Urteil v.12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12).
Türen abschließen: Nein!
Die Hauseingangstür und auch die Kellertür stellen wichtige Fluchtwege dar. Brennt es im Keller, muss die Feuerwehr sich schnell Zutritt verschaffen können. Andererseits müssen die Bewohnerinnen und Bewohner über diese Fluchtwege in einer solchen Gefahrensituation schnell ins Freie gelangen. Deshalb gilt: Alle Keller- und Hauseingangstüren sollten geschlossen, aber nicht abgeschlossen werden, um Einbrüche zu verhindern und freie Fluchtwege zu gewährleisten.