Leckere Gerichte möchten wir alle gern genießen …
… aber den Braten- und Kochgeruch nicht in allen Wohnräumen. Die eG Wohnen empfiehlt Mieterinnen und Mietern den Einbau einer Umlufthaube. Das Installieren einer Ablufthaube ist hingegen nicht erlaubt.
In Umlufthauben sind Filter integriert, die die Luft reinigen. Der Einbau benötigt keine baulichen Veränderungen. Für eine Ablufthaube benötigt es hingegen einen Durchbruch der Außenwand oder den Anschluss an das zentrale Abluftsystem. Beides ist verboten. „Wird über Ablufthauben Luft in den Lüftungsschacht geleitet, geraten die Einstellungen des Systems durcheinander.“, erklärt Techniker Frank Schmoger, „Das führt unter anderem dazu, dass der Geruch der Kohlsuppe des Nachbarn auch in der eigenen Wohnung landet, das möchte wohl niemand.“