Leckere Gerichte möchten wir alle gern genießen

… aber den Braten- und Kochgeruch nicht in allen Wohnräumen. Die eG Wohnen empfiehlt Mieterinnen und Mietern den Einbau einer Umlufthaube. Das Installieren einer Ablufthaube ist hingegen nicht erlaubt.

In Umlufthauben sind Filter integriert, die die Luft reinigen. Der Einbau benötigt keine baulichen Veränderungen. Für eine Ablufthaube benötigt es hingegen einen Durchbruch der Außenwand oder den Anschluss an das zentrale Abluftsystem. Beides ist verboten. „Wird über Ablufthauben Luft in den Lüftungsschacht geleitet, geraten die Einstellungen des Systems durcheinander.“, erklärt Techniker Frank Schmoger, „Das führt unter anderem dazu, dass der Geruch der Kohlsuppe des Nachbarn auch in der eigenen Wohnung landet, das möchte wohl niemand.“

weitere Artikel aus dem Bereich : Ratgeber

weitere Artikel aus allen anderen Bereichen

 
08.04.2024
vorgestellt: Rawan Fadel
 Kontrolle mit Herz und Kunst: Rawan Fadel über ihre Bewerbung bei eG Wohnen…
 
27.03.2024
Neues Dach für die August-Bebel-Straße 67-70
 Der Frühling ist eine Zeit des Neuanfangs, der Veränderung und des Wachstums und…
 
25.03.2024
Frühlingserwachen auf der Osterwiese: Die Sonnenuhr erstrahlt in neuem Glanz
 Es ist wieder soweit! Der Frühling hält Einzug in Cottbus und mit ihm…
 
Anzeige
 
19.02.2024
Richtige Sperrmüllentsorgung
 Richtige Sperrmüllentsorgung: So werden alte Matratzen, Wäscheständer und Möbel umweltfreundlich entsorgt Wenn es…
 
13.02.2024
Alte deutsche Begriffe – WOHNEN
 Wer weiß es? Zum Welttag der Muttersprache (am 21. Februar) haben wir uns…
 
15.02.2023
Quilten – Mehr als nur Patchwork
   Lausitzer Hobbyquilter zeigten ihre Werke Haben Sie im November auch die bunten…
 
12.02.2023
Ausbau des Glasfasernetzes
 Die Planung für den Wohnungsbestand sind in vollem Gange