Bekanntmachung des Wahlvorstandes über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Das Mandat Ihrer gegenwärtig amtierenden Vertreter in der Vertreterversammlung der Genossenschaft wird in diesem Kalenderjahr nach Ablauf der Amtszeit enden, deshalb werden Neuwahlen erforderlich.
Die Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ergibt sich aus der Satzung und der Wahlordnung der Genossenschaft.
Die Vorbereitung und Durchführung der Vertreterwahlen obliegt dem Wahlvorstand. Ihm gehören fünf Mitglieder der Genossenschaft an, die vom Aufsichtsrat und dem Vorstand bestellt wurden. Er besteht aus vier Genossenschaftsmitgliedern, die keinem Organ angehören dürfen und einem Vorstandsmitglied.
Der Wahlvorstand hat in seiner konstituierenden Sitzung am 13.03.2020 aus seiner Mitte Herrn Arved Hartlich zu seinem Vorsitzenden gewählt. Geschäftsadresse des Wahlvorstandes ist der Firmensitz der Genossenschaft in der Heinrich-Albrecht-Straße 16 in 03042 Cottbus.
Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den Mitgliedern gewählt. Auf je angefangene 150 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Ferner sind Ersatzvertreter zu wählen. Gemäß § 4 der Wahlordnung ist jedes volljährige Mitglied wählbar, das am 31.05.2020 in die Mitgliederliste eingetragen war und zurzeit der Wahl nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehört. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung und der Wahlordnung.
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, den Mitgliedern der Genossenschaft Vorbereitung und Durchführung der Wahl zeitgerecht bekannt zu machen. Er tut dies unter dem oben genannten Datum wie folgt:
Bekanntmachung der Wahl gemäß § 6 der Wahlordnung
- Es sind insgesamt 78 Vertreter und 15 Ersatzvertreter zu wählen.
- Der Wahlvorstand hat insgesamt acht Wahlbezirke festgelegt. Für Mitglieder, die keine Wohnung der Genossenschaft nutzen, ist ein eigener Wahlbezirk mit der Nummer 1 gebildet worden. Die Wahlbezirke und die Anzahl der in den einzelnen Wahlbezirken zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter ersehen Sie aus der beigefügten Übersicht.
- Gemäß § 8 der Wahlordnung wird die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Einziger Wahlraum ist der Firmensitz der Genossenschaft.
- Die Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) je Wahlbezirk werden im Firmensitz in der Zeit vom 30.06. bis 13.07.2020 montags bis donnerstags von 9:00 – 17:00 Uhr, freitags von 9:00 – 13:00 Uhr und im VermietungsCenter montags bis donnerstags von 9:00 – 17:00 Uhr, freitags von 9:00 –12:00 Uhr ausgelegt. * Einwendungen gegen die Listen sind spätestens bis zum 14.07.2020 schriftlich einzureichen.
- Bis zum 10.07.2020; 12:00 Uhr können dem Wahlvorstand schriftlich Kandidaten für die Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern gemäß § 7 der Wahlordnung benannt werden.
- Die vom Wahlvorstand geprüften Wahlvorschläge können im Firmensitz der Genossenschaft in der Zeit vom 13.07. – 14.07.2020 jeweils von 9:00 – 17:00 Uhr eingesehen werden. * Beanstandungen der Wahlvorschläge sind nur schriftlich in der Zeit vom 13.07. – 15.07.2020; 12:00 Uhr zulässig.
- Als Frist für die Ausführung der Briefwahl wird die Zeit vom 01.10. – 13.11.2020; 9:00 Uhr festgelegt. Die Wahlunterlagen werden Ihnen unaufgefordert an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zugesandt.
- Wahltag ist der 13.11.2020. Die Wahlbriefe müssen an diesem Tag bis spätestens 09:00 Uhr im Firmensitz oder dem VermietungsCenter eingegangen sein.
- Der Wahlvorstand stellt das Ergebnis der Briefwahl in der Zeit vom 13.11.2020 bis spätestens 20.11.2020 fest. *Sollten Sie Einsicht nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin (Telefon Firmensitz: 0355 7528100, Telefon VermietungsCenter: 0355 7528350).
Cottbus, 02.06.2020
Freundliche Grüße
eG Wohnen 1902
Arved Hartlich
Vorsitzender des Wahlvorstandes