Die ersten Wohnhäuser gehen mit einem neuen Messsystem an den Start

Mit den neuen Smart Meter – Systemen wird es künftig möglich sein, seinen persönlichen Energieverbrauch mittels grafischer Darstellung tagesgenau zu erfassen. Als Verbraucherinnen und Verbraucher können Sie mit einer moderne Messeinrichtung Ihre aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.

In einigen Wohnhäusern der Leipziger Straße, der Welzower Straße und der Finsterwalder Straße unweit des Carl-Thiem-Klinikums wurde die Anschlussplätze für diese intelligenten Messsysteme bereits vorbereitet. Zukünftig wird es möglich sein, eine kostenlose monatliche Aufstellung über den Energieverbrauch und die entstandenen Kosten sowie eine Visualisierung mittels grafischer Darstellung des Verbrauchs zu erhalten.

Das bietet für Sie als Mieterinnen und Mieter einige Vorteile: Sie erhalten eine höhere Transparenz über ihren individuellen Stromverbrauch und können so die größten Stromfresser in ihrem Haushalt leichter erkennen. Außerdem vereinfacht sich die Überprüfung Ihrer Stromabrechnung, da Sie zukünftig vieles selbst im Blick haben. Eine Vor-Ort-Ablesung direkt am Gerät ist bei intelligenten Messsystemen nicht mehr erforderlich.

Das bietet natürlich auch die Möglichkeit mittels tageszeitabhängigen Stromtarifen gewisse Einsparpotenziale zu erzielen. Kennen Sie selbst ihren Stromverbrauch besser, können Sie Stromlieferverträge abschließen, die besser zu Ihrem individuellen Verbraucherverhalten passen.  Bis jetzt werden die Bereiche Strom, Gas, Heiz- und Fernwärme von unterschiedlichen Unternehmen gemessen und abgerechnet. Dies ist mit mehrmaligen Ableseterminen, Rechnungsstellungen und Kosten verbunden. Durch die digitale Technologie können diese Prozesse gebündelt werden. Und wie hoch sind die Kosten für den Einbau? Für Sie als  Endabnehmerin und Endabnehmer bleiben die Kosten im Rahmen, denn der Messtellenbetreiber darf Ihnen unabhängig von Ihrem Jahresverbrauch lediglich 20 € pro Jahr für eine moderne Messeinrichtung in Rechnung stellen.

 

Bild: Depositphoto: 13962092

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