Der tropfende Wasserhahn, das schlecht schließende Fenster oder eine kalte Heizung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eG Wohnen sind immer da, wenn Mitglieder und Mieter Hilfe und Unterstützung benötigen.
Es gibt Situationen, in denen ein sofortiges Handeln unerlässlich ist. Der Wasserschaden oder ein abgedecktes Dach nach einem Sturm sind solche Havariefälle, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. In diesem Fall ist die Verwaltung der eG Wohnen zu informieren. Zum Glück sind solche Fälle sehr selten und zu den täglichen Aufgaben gehören weniger bedrohliche Szenarien.
> Wann liegt ein Notfall vor? In der Regel unterscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eG Wohnen nach einem klassischen Auftrag zur Reparatur von Schäden und einem Eilauftrag. Dabei entscheidet die individuelle Situation, welche der beiden Fälle vorliegt. „Wenn im Winter tiefe Minusgrade herrschen und die Heizung ausfällt, dann liegt auf jeden Fall ein Eilauftrag vor“, erklärt Alexander Pohl, auszubildender Immobilienkaufmann, „eine kaputte Heizung im Sommer wird jedoch höchstwahrscheinlich als normaler Auftrag behandelt“.
> Der Einzelfall entscheidet, wie schnell der Schaden oder die Angelegenheit behoben wird. Mieterinnen und Mieter können bei einer Mangelfeststellung mit einer Bearbeitungszeit von etwa zehn Tagen rechnen, während ein Eilauftrag in zwei bis vier Stunden behoben ist. „Es kann immer zu einem vermehrten Auftragsvolumen kommen, das nach Dringlichkeit abgearbeitet wird, unsere Mitglieder können dennoch sicher sein, dass wir niemanden vergessen“, so Alexander Pohl.